Der GEDISA ApoGuide ist eine Applikation der Apothekerschaft, die den Kundinnen und Kunden einfache digitale Wege in die Vor-Ort-Apotheken eröffnet. Der ApoGuide ist sowohl als Webanwendung als auch in einer mobilen Variante als Applikation verfügbar. Schauen Sie einfach in Ihrem Appstore nach „ApoGuide.de“ oder rufen Sie für die Webversion www.apoguide.de auf. So haben Sie den ApoGuide immer und jederzeit auf dem Endgerät Ihrer Wahl mit dabei.
Der GEDISA ApoGuide bietet unter anderem eine Apothekensuche mit vielen praktischen Filter- und Zusatzfunktionen. Zum Beispiel können Sie nachsehen, welche Apotheke eine Impfung anbietet und in der mobilen App auch direkt einen Termin für Ihre Serviceleistung buchen. Der hochsichere Chat in der App ermöglicht Ihnen einen direkten Austausch mit der Apotheke vor Ort. Außerdem können Sie sich in der mobilen Applikation einen persönlichen Medikationsplan erstellen, Informationen zu Arzneimitteln erhalten und sich auch an die Einnahme Ihrer Medikamente erinnern lassen.
Die ApoGuide App und die Webanwendung www.apoguide.de stehen allen Nutzerinnen und Nutzern kostenfrei zur Verfügung.
Wie funktioniert das E-Rezept?
Das E-Rezept löst das rosa Papierrezept in der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Der Arzt erstellt die Verordnung elektronisch und legt sie geschützt auf einem zentralen Server ab. Als Patient bekommen Sie nicht das eigentliche Rezept, sondern einen Schlüssel (E-Rezept-Token) ausgehändigt. Nur mit diesem Schlüssel kann jede Apotheke das digitale Originalrezept vom zentralen Server herunterladen und bearbeiten.
Ab wann gilt das E-Rezept?
Das E-Rezept wird in Deutschland schrittweise eingeführt und somit das rosa Rezept ablösen. Die Apotheken können bereits seit September 2022 E-Rezepte verarbeiten. Seit Juli 2023 kann das E-Rezept in den Apotheken auch über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) eingelöst werden. Ab Januar 2024 wird das E-Rezept bundesweit auch für die verordnenden Ärzte und Ärztinnen sowie Krankenhäuser verpflichtend eingeführt. Für Not- und Spezialfälle gibt es auch weiterhin ein Papierrezept aus der Arztpraxis.
Braucht man zum Einlösen ein Handy?
Nein, wenn Sie kein Smartphone nutzen, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Sie können das E-Rezept mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einlösen oder sich den E-Rezept-Token in der Arztpraxis auf Papier ausdrucken lassen und mit in die Apotheke nehmen. Auf dem Ausdruck sind neben dem Schlüssel noch Angaben zu den verordneten Medikamenten, damit Sie lesen können, was Ihnen verschrieben wurde.
Wie funktioniert die Einlösung per Handy?
Sie können sich die offizielle, kostenlose und werbefreie App „E-Rezept“ der gematik herunterladen, um Ihre E-Rezepte zu verwalten. Um die App freizuschalten, brauchen Sie ein modernes Handy und eine elektronische Gesundheitskarte (eGK), die beide den kontaktlosen Datenaustausch über NFC (Near Field Communication) unterstützen. Zudem brauchen Sie eine PIN von der Krankenkasse. Wenn Sie diese technischen Voraussetzungen nicht haben, können Sie den E-Rezept-Token auf Ihrem Papierausdruck fotografieren und per Handy an die Apotheke schicken.
Wie funktioniert die Einlösung per CardLink-Verfahren?
Das sogenannte CardLink-Verfahren ist eine weitere Möglichkeit, Ihr E-Rezept bei einer Apotheke Ihrer Wahl einzulösen. Dabei nutzen Sie eine von Ihrer Apotheke empfohlene App. Halten Sie die elektronische Gesundheitskarte (eGK) an Ihr Smartphone, ohne eine PIN einzugeben. Dafür müssen Handy und Karte den kontaktlosen Datenaustausch über NFC (Near Field Communication) unterstützen. Das Smartphone liest dann Ihre Autorisierungsdaten von der Karte aus und übermittelt sie per App an die Apotheke, die damit auf den E-Rezept-Server zugreifen kann.
Wie steht es um den Datenschutz?
E-Rezepte werden verschlüsselt transportiert und liegen auf einem geschützten Server in Deutschland. Ärzte und Apotheken brauchen staatlich geprüfte Sicherheits-Hardware und elektronische Ausweise, um auf diesen Server zuzugreifen. Auch dann kann die Apotheke ein E-Rezept nur lesen, wenn sie den Schlüssel dafür bekommt. Als Patient entscheiden Sie allein, welcher Apotheke Sie diesen Schlüssel aushändigen. Das System ist also sehr sicher.
Ich habe den Schlüssel für mein E-Rezept verloren. Was kann ich tun?
Sie können sich den Schlüssel einfach erneut von der Arztpraxis aushändigen lassen.
Kann ich auch E-Rezepte von Verwandten einlösen?
Ja, aber nur, wenn Sie den Schlüssel dafür vorlegen.
Ich habe noch weitere Fragen. An wen kann ich mich wenden?
Fragen zum E-Rezept beantwortet Ihnen gerne Ihre Apotheke vor Ort.
Die Gratis-App „Das E-Rezept“ der gematik ist die bundeseinheitliche Patientenanwendung, mit der Sie papierlos Rezeptschlüssel empfangen und einer Apotheke Ihrer Wahl zuweisen können – für sich selbst, aber auch zum Beispiel für Familienmitglieder.
Als einzige App darf sie auf den Fachdienst in der Telematikinfrastruktur zugreifen, um elektronisch Rezeptcodes vom E-Rezeptserver zu empfangen und diese an Apotheken zu verschicken. Für den vollen Funktionsumfang der App müssen Sie sich anmelden und benötigen dafür von Ihrer Krankenkasse die neue elektronische Gesundheitskarte mit einer Schnittstelle für „Near Field Communication“ (kurz: NFC) und die dazugehörige PIN.
Alle Apotheken in Deutschland werden in der App wettbewerbsneutral und werbefrei gelistet. „Das E-Rezept“ ist kostenlos zum Download im Google Play- bzw. App-Store und der Huawei AppGallery erhältlich.
Zur Nutzung der E-Rezept-App benötigen Sie ein Smartphone oder Tablet mit mindestens iOS 14 oder Android 7, welches auch NFC-fähig ist.
Das folgende Video der gematik erklärt die wichtigsten Funktionen von „Das E-Rezept“.
Eine Initiative der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.
Quelle: www.das-e-rezept-ist-da.de